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8 Mittwoch, 27. März 2024 WEINHEIM/GORXHEIMERTAL Carolin George (Zweite von links) ist neue Vorsitzende des Fördervereins des Kindergartens St. Wendelin. Stellvertretende Vorsitzende bleibt Nicole Hintenlang (rechts daneben). BILD: FÖRDERVEREIN Carolin George ist neue Vorsitzende park inklusive Bustransfer, stabile Fußballtore, einen Zaun für den vorderen Außenbereich, den Selbstbehauptungskurs für die Schulanfänger, Stapelsteine, Holz- und Hüpfpferde und Spielsachen für den Außen- und Innenbereich. Auch in diesem Jahr wird der Förderverein wieder vollen Einsatz zeigen, um weiter das Angebot für die Kinder verbessern zu können. Alle freuen sich schon jetzt auf den Herbstflohmarkt am Samstag, 28. September. i Weitere Informationen findet man im Internet unter www.abgabeflohmarkt.de GORXHEIMERTAL. Bei der Jahreshauptversammlung des Fördervereins des Kindergartens St. Wendelin wurde Carolin George als neue Vorsitzende gewählt. Ihrem Vorgänger Christian Kürschner wurde für seinen Einsatz und seine Arbeit gedankt und er wurde aus dem Vorstand verabschiedet. Nicole Hintenlang, die Zweite Vorsitzende, und Kassenwartin Maria Lutz wurden in ihren Ämtern bestätigt. Der Schriftführerin Anja Kürschner wurde für ihren Einsatz gedankt. Sie wurde aus ihrem Amt verabschiedet. Ihre Aufgaben werden in Zukunft von Sarah Dell übernommen. Auch die Organisation des Flohmarktes wird sie nach mehreren Jahren an Ina Frey übergeben. An Anfang März fand wieder der beliebte Abgabeflohmarkt des Fördervereins statt. „Wir konnten ein Rekordergebnis erzielen“, schreibt der Förderverein in einer Pressemitteilung. Durch die Einnahmen der Flohmärkte im Jahr 2023 und die großzügigen Spenden der Sponsoren konnten wieder Anschaffungen und Aktionen für die Kinder ermöglicht werden. Unter anderem gab es einen Ausflug in den Wormser TierSeit 2017 wird in Weinheim über das geplante Gewerbegebiet Hintere Mult gestritten, das sich südlich der Olbrichtstraße befindet. Und ein Ende ist noch nicht in Sicht. BILD: STADT WEINHEIM Der Ball liegt beim Regierungspräsidium WEINHEIM. Am Ende wird wahrscheinlich ein Verwaltungsgericht entscheiden müssen, ob ein Bürgerbegehren gegen das geplante Gewerbegebiet Hintere Mult rechtlich zulässig ist. Erwartungsgemäß folgte der Gemeinderat jetzt mehrheitlich der Auffassung der Stadtverwaltung, dass dies nicht der Fall sei. Zunächst wird dieser Beschluss nun dem Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe zur Entscheidung vorgelegt. Sollte das RP dem Mehrheitswillen des Gemeinderates folgen, bliebe den 21 Widerspruchsführern noch der Gang vor Gericht. Auch wenn die Fronten im Gemeinderat schon lange geklärt sind, entwickelte sich doch wieder eine hitzige Debatte, bei der heit) in Absatz 1: „Der ehrenamtlich tätige Bürger darf weder beratend noch entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung einer Angelegenheit ihm selbst oder folgenden Personen einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann: 1. dem Ehegatten oder dem Lebenspartner nach § 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes.“ Für ihn sei diese Regelung eindeutig. Denn natürlich führe die anstehende Entscheidung über die vorgelegten Widersprüche – je nach Ergebnis – zu einem Vor- oder Nachteil für den Ehepartner, weil er sein Ziel, dass ein Bürgerentscheid stattfinden kann, entweder erreicht oder nicht. Tröscher und Kramer fügten sich zwar dem Drängen des Oberbürgermeises zu Beginn allerdings um eine neue Rechtsfrage ging. Oberbürgermeister Manuel Just legte den Stadträtinnen Elisabeth Kramer (Grüne) und Susanne Tröscher (Wählervereinigung Mehr Demokratie, WMD) nämlich nahe, wegen Befangenheit nicht an der Debatte teilzunehmen, weil ihre Ehepartner zu den 21 Bürgern gehören, die gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens Widerspruch eingelegt haben. Gleiches gelte für Stadtrat Wolfgang Benn (Grüne), der sich allerdings vorab für die gesamte Sitzung entschuldigt hatte. OB Just begründete die Rechtsauffassung der Verwaltung mit der Gemeindeordnung (GemO). Dort heißt es in § 18 (Ausschluss wegen Befangenstätigte der Gemeinderat die Rechtsauffassung, die er bereits vor einem Jahr eingenommen hatte, als es um die Durchführung des Bürgerentscheids zur Hinteren Mult ging. Mit 19:15 Stimmen wurde dies damals aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Auf den spärlich besetzten Besucherplätzen im Rathaus verfolgte unter anderem Thomas Bosch die Debatte, der einer der 21 Widerspruchsführer ist und eine der Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens gegen die Hintere Mult war, das 4500 wahlberechtigte Weinheimer unterschrieben hatten. „Das Abstimmungsergebnis hat mich nicht überrascht“, sagte er gegenüber der WN-Redaktion, aber die Debatte fand er „unterirdisch. Da entscheidet ein politisches Gremium, das von den rechtlichen Fragen keine Ahnung hat.“ Denn es sei alles andere als eindeutig, dass das Bürgerbegehren unzulässig sei, auch wenn die Stadtverwaltung immer wieder das Gegenteil behaupte. Vielmehr sei er davon überzeugt, dass der Gemeinderatsbeschluss vom November 2022, an der Zielsetzung des Bebauungsplans festzuhalten, sehr wohl eine Grundsatzentscheidung gewesen sei. Und dann wäre ein Bürgerbegehren zulässig. Die Debatte der Stadträte hatte zuvor freilich auch keine wirklich neuen Erkenntnisse oder gar Mehrheiten gebracht. Während Freie Wähler, CDU und die Mehrheit der SPD der Rechtsauffassung der Verwaltung folgten und die Widersprüche ablehnten, hätten Grüne, FDP und WMD sowie Linken-Einzelstadtrat Dr. Carsten Labudda ihnen gerne stattgegeben. Und nun warten alle darauf, was das Regierungspräsidium entscheidet – und auf die Gemeinderatswahl am 9. Juni. pro ters und verließen den Ratstisch. Aber sie kündigten an, diese Frage rechtlich überprüfen zu lassen. Tröscher verwies dazu ebenfalls auf § 18 GemO. In Absatz 3 heißt es zur Befangenheit von Ehegatten: „Diese Vorschriften (aus Absatz 1, Anmerkung der Redaktion) gelten nicht, wenn die Entscheidung nur die gemeinsamen Interessen einer Berufs- oder Bevölkerungsgruppe berührt.“ Genau das sei hier der Fall. An den Mehrheitsverhältnissen im Gemeinderat hätte freilich auch die Teilnahme von Kramer, Tröscher und Benn bei der Abstimmung nichts geändert. Mit 18:10 Stimmen wurden alle 21 Widersprüche einzeln zurückgewiesen. Damit be-

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