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9 HEPPENHEIM Mittwoch, 27. März 2024 binden, hat der Zweckverband laut Pressemitteilung „ein Konzept mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog entwickelt“. Es beinhalte unter anderem neue Wege für das Recruiting, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und BeFinanzierung obliegt den Kommunen KREIS BERGSTRASSE. Der Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB) wird keine Windelcontainer auf seinen Wertstoffhöfen finanzieren. Die Verbandsversammlung bekräftigte bei ihrer Sitzung am Donnerstag ihre Haltung zu diesem Thema. Begründet wird dies mit „fehlenden rechtlichen Möglichkeiten“. Der ZAKB stelle seinen Mitgliedskommunen zwar auf Wunsch Flächen für Container zur kostenlosen Entsorgung von Windeln auf den Wertstoffhöfen zur Verfügung. IN Auftrag gegeben und finanziert werden müsse ein solches Angebot jedoch durch die Kommunen. Die Entsorgungsmöglichkeit für Windeln wird von Familien mit Kindern, aber auch von vielen älteren Menschen rege genutzt, heißt es in einer Pressemitteilung des ZAKB. Vorstoß abgelehnt Zuletzt sei die Forderung nach einem kostenlosen Angebot zur Entsorgung von Windeln auf allen Wertstoffhöfen – finanziert durch den ZAKB-Haushalt – an den Zweckverband herangetragen worden. Die Verbandsversammlung lehnte diesen Vorstoß aufgrund fehlender rechtlicher Möglichkeiten ab und folgte somit der Beschlussvorlage des ZAKB-Vorstandes. Eine juristische Prüfung im Vorfeld hatte demnach ergeben, dass es dem ZAKB durch Vorgaben des Büttelborn“, so Schimpf. Mit einer Entscheidung rechnet der Zweckverband voraussichtlich bis Mitte April 2024. Der Fachkräftemangel macht auch vor dem ZAKB nicht halt. Um neue Mitarbeiter zu gewinnen und derzeit Beschäftigte zu Kommunalabgabengesetzes rechtlich untersagt ist, eine kostenlose, aus Gebühren finanzierte Annahme von Abfällen aus sozialen Erwägungen im Bereich des Anschluss- und Benutzungszwangs anzubieten. In der Verbandsversammlung vom 30. September 2003 sei hierzu schon einmal ein gleichlautender Beschluss gefasst worden. Mit Blick auf die in Bensheim aufgekommene Diskussion zum Thema „Erstattungen im Bereich wilder Müll für Vorjahre“ erklärte der Vorsitzende des ZAKB-Vorstandes, Matthias Schimpf, dass mit dem Beschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in der Verbandsversammlung Ende 2023 die Basis geschaffen worden sei, den Kommunen künftig diese Leistungen zu vergüten, eine rückwirkende Zahlung aufgrund fehlender Vereinbarungen in der Vergangenheit hingegen nicht möglich sei. Weiterhin berichtete Schimpf über den aktuellen Stand der juristischen Verfahren rund um die Entsorgung freigemessener Abfälle aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Biblis. „Neben dem Hauptverfahren laufen derzeit zwei Eilverfahren und eine weitere Klage. Es bleibt nunmehr also die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt abzuwarten – auch zum Eilantrag des ZAKB auf Anordnung des Sofortvollzugs für die Mitbenutzung der Deponie in ruf sowie die Schaffung einer modernen Arbeitsumgebung. Im Zuge ihrer gestrigen Sitzung wurde der Verbandsversammlung auch die Genehmigung des Wirtschaftsplans für das Geschäftsjahr 2024 des Regierungspräsidiums vorgelegt. Windel-Container dürfen zwar auf den Wertstoffhöfen des ZAKB aufgestellt werden. Finanziert werden muss das Angebot jedoch durch die jeweiligen Kommunen. BILD: THOMAS ZELINGER

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